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GVS – GasVersorgung Süddeutschland

Entlastungspaket - EWSG §2 Abs. 1 bis 3 und §3

Entlastung bei leitungsgebundenen Erdgaslieferungen an Letztverbraucher

Erdgaslieferanten sind verpflichtet, den Letztverbrauchern für jede ihrer Entnahmestellen (Jahresverbrauch < 1,5 GWh) in der Bundesrepublik Deutschland einen einmaligen Entlastungsbetrag für den Liefermonat Dezember 2022 gutzuschreiben. Die Entlastung wird aus Mitteln des Bundes finanziert.
Detaillierte Infos unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/soforthilfe-dezember-2139268

 

Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz - EWPBG) sowie Strompreisbremse (Strompreisbremsengesetz - StromPBG)

Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 weitere Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Die Entlastung wird aus Mitteln des Bundes finanziert. Detaillierte Infos unter: www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland/strompreisbremse-2125002

 

Energieeinsparungen

Jeder Kunde kann einen Beitrag durch Einspar- und Effizienzmaßnahmen leisten: vom Industriekunden bis zum einzelnen Bürger. 
Die online-Plattform www.ganz-einfach-energiesparen.de hilft mit umfangreichen Tipps. Zusätzliche Informationen finden Sie über ausgewählte Suchportale.

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