Unbundling und Compliance bei der GasVersorgung Süddeutschland
Das novellierte Energiewirtschaftgesetz (EnWG) hat mit den Unbundlingvorschriften für die Energieversorgungsunternehmen zahlreiche konkrete Verpflichtungen zur Trennung des Netzbereichs als sogenanntes „natürliche Monopol“ von den Marktbereichen getroffen. Ziel dieser Vorschriften ist die Schaffung von Transparenz und die diskriminierungsfreie Ausgestaltung und Abwicklung des Netzbetriebs. Hierzu gehört auch die Überprüfung - und wo nötig die Anpassung - unserer Organisation und unserer Tätigkeiten an die konkreten Unbundling-Vorgaben des EnWG.
In unserem GVS Compliance Bericht als Bericht gemäß § 8 Abs. 5 EnWG möchten wir eine Übersicht über die von uns zum Unbundling und damit zur Förderung eines fairen Wettbewerbs ergriffenen Maßnahmen geben. Der Bericht wird vorgelegt durch die Stabsstelle Compliance Office der GasVersorgung Süddeutschland GmbH.
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Weitere Informationen erhalten Sie auch unter compliance-office(at)gvs-erdgas.de

